Parkregeln

1.Die Verwaltung behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu verweigern.

2.Für die Inanspruchnahme von Eintrittspreisen für kanarische EinwohnerInnen, Personen mit Behinderungen und / oder von altersbedingten Ermäßigungen ist es notwendig, einen Lichtbildausweis sowie einen Nachweis, der den jeweiligen Zustand bescheinigt, vorzulegen.

3.Der Eintritt mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tieren sowie Gegenständen wie Fahrrädern, Bällen, Rollschuhen, aufblasbarem Wasserspielzeug oder anderen Gegenständen im Ermessen der Direktion ist untersagt.

4.Kinder unter 12 Jahren müssen jederzeit von einem Erwachsenen begleitet werden, der die Verantwortung für sie übernimmt.

5.Befolgen Sie stets die Hinweise der Rettungsschwimmer und MitarbeiterInnen sowie sämtliche Hinweisschilder für die Nutzung der Attraktionen.

6.Die Attraktionen werden 30 Minuten vor der Schließung des Parks geschlossen und sind in ihrer Nutzung und Höhe beschränkt.

7.Wir verfügen über eine BEGRENZTE Anzahl an Schwimmringen, Schließfächern, Liegen und Sonnenschirmen.

8.Es ist untersagt, die Attraktionen mit Brillen, Uhren, Schmuck, Piercings oder anderen Kleidungsstücken oder Gegenständen, die diese beschädigen oder die Sicherheit gefährden könnten, zu nutzen. Der Park übernimmt keinerlei Verantwortung für Gegenstände, die während Ihres Besuchs verloren oder vergessen werden.

9.Schwangeren oder Menschen mit Herzproblemen ist die Nutzung sämtlicher Attraktionen untersagt.

10.Der Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln und das Praktizieren von Nudismus oder Oben-ohne in den Einrichtungen ist verboten.

11.Einige Bereiche und Einrichtungen des Wasserparks sind videoüberwacht.

12.Bitte beachten Sie, dass die Becken nicht beheizt werden.

13.Bei Fehlverhalten eines oder mehrerer BenutzerInnen, sowie bei Verstößen gegen diese allgemeinen Vorschriften oder die spezifischen Regeln der jeweiligen Attraktion, kann die Parkdirektion die betreffenden Personen vom Gelände ausschließen. Bereits bezahlte Beträge werden hierbei nicht erstattet.

14.Auch bei Pannen, Stromausfällen, Wetteränderungen oder Zwangsräumungen des Geländes aus Sicherheitsgründen erstattet das Unternehmen keinesfalls den Eintrittspreis, weder zur Gänze noch teilweise.

Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen gerne bei sämtlichen Unklarheiten oder Fragen zur Seite.

Vielen Dank!

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