Parkregeln

  1. Die Verwaltung behält sich das Recht auf Zulassung vor.
  2. Für die Inanspruchnahme der Tarife für Einwohner der Kanarischen Inseln, Menschen mit Behinderungen und/oder Altersnachweis ist die Vorlage eines Dokuments mit Foto und Nachweis der jeweiligen Bedingung erforderlich.
  3. Es ist verboten, mit Speisen und Getränken, mit Tieren (außer Blindenhunden) und mit Gegenständen wie Fahrrädern, Bällen, Schlittschuhen, aufblasbaren Wasserfahrzeugen oder anderen von der Leitung erwogenen Gegenständen einzutreten.
  4. Kinder unter 12 Jahren müssen immer von einem Erwachsenen begleitet werden, der für sie verantwortlich ist. Für den Eintritt von Kindern zwischen 12 und 16 Jahren muss an der Kasse des Parks eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Jugendschutzerklärung vorgelegt werden. Sie kann hier heruntergeladen werden.
  5. Befolgen Sie jederzeit die Anweisungen der Rettungsschwimmer und Angestellten sowie alle im Park angebrachten Schilder: sowohl für die korrekte Nutzung der Attraktionen als auch zur Einhaltung der Gesundheitsempfehlungen (z. B. Duschen vor dem Baden).
  6. Die Attraktionen schließen 30 Minuten vor Schließung des Parks und sind in ihrer Nutzung und Höhe begrenzt.
  7. Wir verfügen über eine BESCHRÄNKTE Anzahl von Schwimmreifen, Schließfächern, Liegestühlen und Sonnenschirmen.
  8. Es ist verboten, die Attraktionen mit Brillen, Uhren, Schmuck, Piercings oder jeder Art von Kleidung oder Gegenständen zu benutzen, die die Attraktionen beschädigen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Der Park kann nicht für Gegenstände verantwortlich gemacht werden, die während Ihres Besuchs verloren oder vergessen wurden.
  9. Schwangere Frauen oder Menschen mit Herzproblemen dürfen nicht alle Attraktionen benutzen
  10. Der Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln und die Ausübung von Nacktheit oder Oben-ohne-Praktiken in den Einrichtungen ist verboten.
  11. Einige Bereiche und Einrichtungen des Wasserparks sind videoüberwacht.
  12. Bitte beachten Sie, dass die Schwimmbecken nicht beheizt sind.
  13. Die Parkleitung kann bei unkorrektem Verhalten eines oder mehrerer Benutzer oder bei Nichteinhaltung sowohl dieser allgemeinen Regeln als auch der besonderen Regeln der einzelnen Attraktionen diese aus dem Gelände verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags besteht.
  14. In keinem Fall erstattet das Unternehmen den Eintrittspreis ganz oder teilweise zurück, auch nicht bei Störunge, Stromausfällen, Wetterumschwüngen oder Verlassen des Geländes aus Sicherheitsgründen.

Unsere Mitarbeiter beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Herzlichen Dank!